"Heise News" Posten Achtung
Verfasst: Mi 22 Mär 2006, 17:02
Heute fand ich folgenden Hinweis in einem Board, den ihr bitte auch ALLE beachten solltet!!!
Bitte auch an andere euch bekannten Boards weitergeben!
Zitat:
Achtung sehr wichtig: HEISE-TEXTE ALS FOREN-POSTING SIND TEUER.
Unbedingt diesen Link anklicken und dort weiterlesen: http://www.nicht-von-heise-kopieren.de/
Ein Zitat aus diesem Artikel hier mal vorab:
Der Vorwurf: Dadurch, dass Foren-User Beiträge aus dem Heise-Newsticker als Posting veröffentlicht hätten, würde das Urheberrecht von Heise verletzt. Wörtlich heißt es in der anwaltlichen Abmahnung:
Zitat:
„Die weitgehend vollständige Übernahme dieser Artikel in die Forumsbeiträge ist durch das Zitatrecht des § 51 UrhG nicht mehr gedeckt. Diese Artikel sind in mehreren Fällen von Moderatoren oder sogar Administratoren Ihres Forums eingestellt bzw. kommentiert worden. Dieses Verhalten ist Ihnen unmittelbar zuzurechnen. Unsere Mandantin nimmt Sie wegen deshalb auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Anspruch (§ 97 Abs. 1 UrhG, § 242 BGB).“
Bis zum 24.03.2006 soll sich der abgemahnte Foren-Betreiber strafbewehrt dazu verpflichten, konkret benannte Beiträge nicht mehr in seinem Forum als Posting zu verbreiten, Auskunft darüber zu erteilen, wo und in welchem Umfang die Heise-Beiträge „vervielfältigt, verbreitet und/oder öffentlich zugänglich gemacht wurden, seine Schadensersatzpflicht (z.B. in Form einer Lizenz) anzuerkennen und Abmahnkosten in Höhe von € 1.600,57 (brutto) zu zahlen.
Bitte auch an andere euch bekannten Boards weitergeben!
Zitat:
Achtung sehr wichtig: HEISE-TEXTE ALS FOREN-POSTING SIND TEUER.
Unbedingt diesen Link anklicken und dort weiterlesen: http://www.nicht-von-heise-kopieren.de/
Ein Zitat aus diesem Artikel hier mal vorab:
Der Vorwurf: Dadurch, dass Foren-User Beiträge aus dem Heise-Newsticker als Posting veröffentlicht hätten, würde das Urheberrecht von Heise verletzt. Wörtlich heißt es in der anwaltlichen Abmahnung:
Zitat:
„Die weitgehend vollständige Übernahme dieser Artikel in die Forumsbeiträge ist durch das Zitatrecht des § 51 UrhG nicht mehr gedeckt. Diese Artikel sind in mehreren Fällen von Moderatoren oder sogar Administratoren Ihres Forums eingestellt bzw. kommentiert worden. Dieses Verhalten ist Ihnen unmittelbar zuzurechnen. Unsere Mandantin nimmt Sie wegen deshalb auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Anspruch (§ 97 Abs. 1 UrhG, § 242 BGB).“
Bis zum 24.03.2006 soll sich der abgemahnte Foren-Betreiber strafbewehrt dazu verpflichten, konkret benannte Beiträge nicht mehr in seinem Forum als Posting zu verbreiten, Auskunft darüber zu erteilen, wo und in welchem Umfang die Heise-Beiträge „vervielfältigt, verbreitet und/oder öffentlich zugänglich gemacht wurden, seine Schadensersatzpflicht (z.B. in Form einer Lizenz) anzuerkennen und Abmahnkosten in Höhe von € 1.600,57 (brutto) zu zahlen.