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Darf man von Music Choice streamen ?

Verfasst: Do 04 Mär 2004, 22:36
von ultradna
Ich wollte mal fragen ob man denn von Music Choice streamen darf?

Es geht um den Leserbrief in der aktuellen Premiere Zeitschrift ...

[...] Aufgrund von Copyrights der Künstler ist es Music Choice aber nicht erlaubt "Playlists" im Voraus zu veröffentlichen, da diese für Aufnahmen im privaten Bereich genutzt werden könnten [...]

Ähm, wie soll man das denn verstehen ?

Verfasst: Fr 05 Mär 2004, 3:36
von jmittelst
Keine Ahnung, ist aber auch egal, Du hast für den Empfang bezahlt und wenn die das ohne (wirksamen) Kopierschutz ausstrahlen ist das legal. Allerdings, wenn Du Linux drauf hast, darfst Du laut Vertrag kein PW empfangen ;-)
cu
Jens

Verfasst: Fr 05 Mär 2004, 4:45
von Tschups
Aufnahmen die Deine Wohnung nicht verlassen, auch nicht übers Net, darfst Du machen.
Nur für private Zwecke.

cu Tschups

Verfasst: Fr 05 Mär 2004, 11:57
von Keks
Music Choice ist ein US-amerikanisches Unternehmen. Dort gibt es ein Gesetz, das es den DJ's verbietet, mehr als einen Musiktitel im Voraus anzusagen, da man ansonsten diesen Titel bewußt aufnehmen könnte. Nimmt man trotzdem auf und hat das Glück, daß der gesuchte Titel irgendwann läuft, hat man eben Glück gehabt, verboten ist das nicht. Genauso ist es mit den Playlists. Wenn ich die vorab lese und feststelle, daß nur Schrott läuft, schalte ich doch auf eine andere Station, oder?

Natürlich ist diese Regelung weder ganz schlüssig, noch besonders sinnvoll. Was will man aber von einem Staat verlangen, in dem man Bier auf offener Straße zwar nicht aus der Büchse, aber aus einer Papiertüte trinken darf?

Verfasst: Fr 05 Mär 2004, 12:35
von Alibaba7
wenn Du Linux drauf hast, darfst Du laut Vertrag kein PW empfangen
wo steht das?????

Verfasst: Fr 05 Mär 2004, 12:45
von torre
AGB von Premiere:
2.2 Der Empfang des Premiere Programms darf nur mit einem von Premiere hierfür zugelassenen Digital-Receiver (als „geeignet für Premiere“ gekennzeichneter Digital-Receiver bzw. Premiere Receiver) über den Kabelanschluss oder die Satellitenempfangsanlage des Abonnenten zur eigenen privaten Nutzung erfolgen. ... Der Abonnent ist nicht berechtigt, Eingriffe in die Software oder Hardware des von ihm zum Zwecke des Empfanges verwendeten und von Premiere zum Empfang des Programmangebotes zugelassenen Digital-Receivers oder der Smartcard bzw. eines CI-Moduls vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen.
Ist also ein Verstoß gegen die AGB von Premiere. Folge: Premiere kann Dir den Vertrag kündigen, wenn sie wollen ...

Verfasst: Sa 06 Mär 2004, 18:38
von mehrber
Sicher wollen sie das. Sie sind ja auch gar nicht auf ihre Kunden angewiesen. ;)

Verfasst: Fr 26 Mär 2004, 6:12
von melmarc
Hallo Torre,

das sehe ich ein bischen anders.
" Der Abonnent ist nicht berechtigt, Eingriffe in die Software oder Hardware des von ihm zum Zwecke des Empfanges verwendeten und von Premiere zum Empfang des Programmangebotes zugelassenen Digital-Receivers oder der Smartcard bzw. eines CI-Moduls vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen."
Wenn ich meine Box flashe nehme ich keine Eingriffe in der Betanova SW vor und verändere diese auch nicht. Wie auch wenn es diese auf der Box dann nicht mehr gibt. Änderungen an der Hardware nehme ich auch nicht vor. Zum flashen muss ich nichts ein- bzw. auslöten. Die Hardware ist immer noch Original.
Es ist also kein Verstoß gegen die AGB von Premiere.

Marc

Verfasst: Fr 26 Mär 2004, 6:43
von jmittelst
@Melmarc - Bist Du Dir sicher, das nicht schon das öffnen des Gehäuses ein Hardwareeingriff ist? Zusätzlich heißt es in der AGB, soweit ich weiß, sinngemäß: Premiere darf nur mit zertifizierten Receivern genutzt werden. Eine dbox mit Betanova ist dies, eine dbox mit Linux ist dies nicht.
cu
Jens

Verfasst: Fr 26 Mär 2004, 7:22
von melmarc
@jmittelst - Was Du privat mit Deiner gekauften Box anstellst ist doch Deine Sache. Nur eine Linux-Box(mit camd2) darfst Du nicht weiterverkaufen. Ich glaube wegen dem deaktivierten Jugendschutz. Dagegen geht Premiere auch rechtlich vor. Wenn Premiere das öffnen des Gehäuses schon als Hardwareeingriff darstellt, gehe ich sogar soweit, das ich sage das jeder der die Betanova-Software auf der Box hat und ein Update dieser macht die Original Software verändert und somit gegen die AGB's von Premiere verstößt.
Wäre die Rechtslage so eindeutig, hätte Premiere schon längst was dagegen unternommen.
Marc :wink:

Verfasst: Fr 26 Mär 2004, 10:55
von KeXXeN
Wo steht denn bitte geschrieben das du die HArdware nicht öffnen darfst, und du sonst verklagt wirst? Wo ist denn da die Rechtliche Grundlage?

Das du die Hardware nicht öffnen, beschädigen darfst solange du sie nur gemietet hast, sollte klar sein. Wenn du sie aber erwirbst dann ist sie dein Eigentum und Premiere darf beim öffnen die Garantie versagen. Mehr aber auch nicht!

Verfasst: Fr 26 Mär 2004, 11:37
von relaff
IMHO bezieht sich der Passus mit den Änderungen auch mehr auf die flugunfähigen Laufvögel. Jedenfalls ist Premiere bisher nur gegen die Schwarzseher richtig vorgegangen.

Der Wirbel um Linux-dboxen bei eBay war IMHO nur ein Nebengefecht wegen der Jugendschutz-Geschichte, weil die ihren Porno-Kanal durchbekommen wollte.

Zum Thema AGBs: reinschreiben kann mal viel, was aber nicht heissen muss, dass die Dinger Bestand haben. Und das Problem bei AGB-Gesetz: wenn ein Teil der Klausel unwirksam ist, ist gleich die ganze Klausel futsch. Hier könnte man z.B. argumentieren, dass "Eingriffe" auch "Reparaturen" meint, die natürlich nicht verboten sein dürfen und schon wäre die Klausel hinüber - käme aber natürlich immer auf die Auslegung an.

cu, Relaff